Im ganzen Kanton Wallis gilt ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot, auch am 1. August. Auch in Teilen Graubündens ist die Waldbrandgefahr gross. In einigen Gemeinden der Surselva ist es ebenfalls verboten, ausserhalb von Siedlungen Feuer zu entzünden oder Feuerwerk abzubrennen.
Behörden rufen zur Vorsicht auf
In den meisten Gebieten des Mittellandes gilt kein Verbot, aber die Behörden rufen zur Vorsicht im Umgang mit Feuer auf.