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Staatsanwaltschaft klagt 15 Portugiesen wegen Sozialversicherungsbetrugs an

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Symbolbild Bild: pexels.com / Ekaterina Bolovtsova
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat eine umfangreiche Strafuntersuchung gegen 15 beschuldigte Personen wegen des Verdachts des gewerbsmässigen Betrugs sowie der gewerbsmässigen Geldwäscherei zum Abschluss gebracht. Gegen den 51-jährigen Haupttäter sowie die 14 Mittäter wird nun beim Kreisgericht Rheintal Anklage erhoben.

Nach eingegangenen Hinweisen aus dem Umfeld des 51-jährigen Haupttäters nahm die Kantonspolizei St.Gallen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die Ermittlungen auf.

Arbeitsunfälle wurden vorgetäuscht

Dem im Rheintal wohnhaften beschuldigten Portugiesen wird vorgeworfen, ab Sommer 2021 in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, zunächst für sich selbst und anschliessend mithilfe von weiteren Mittätern, einen organisierten gewerbsmässigen Betrug zum Nachteil von Schweizer Unfallversicherungen aufgezogen zu haben.

Dabei rekrutierte er Personen aus seinem Freundes-, Familien- und Bekanntenkreis aus der Schweiz, Deutschland und Portugal, die für ihn in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein Arbeitsunfälle vortäuschen sollten.

Lebensläufe wurden frisiert 

Der 51-Jährige beschaffte den Arbeitern – teilweise mit frisierten Lebensläufen – Arbeitsstellen bei Personalvermittlungsbüros in der Schweiz sowie meist auch im Fürstentum Liechtenstein, errichtete auf deren Namen jeweils ein Bankkonto, eine E-Mailadresse für die Kommunikation mit Unfallversicherern, Ärzten und den Arbeitgebern, organisierte ihre vorübergehende Unterbringung sowie ihren Transport zu den Arbeitseinsätzen und anschliessend zu Ärzten und Gesundheitseinrichtungen.

Die Komplizen täuschten kurz nach Antritt der Stelle einen Arbeitsunfall vor und simulierten daraufhin eine gegenüber Ärzten direkt resp. gegenüber den Personalverleihbüros und Unfallversicherungen indirekt vermeintlich unfallbedingte Verletzungen und eine damit einhergehende völlige Arbeitsunfähigkeit.

Die betrügerisch erwirkten Taggelder liess der Haupttäter sich überwiegend auf das auf den jeweiligen Namen des Mittäters errichtete Bankkonto überweisen und entschädigte diese jeweils mit mindestens EUR 1 000,– bis EUR 2 000,– pro Monat für die Aufrechterhaltung der simulierten Arbeitsunfähigkeit.

Hohe unrechtmässig bezogene Taggeldzahlungen

Über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg zahlten vier Schweizer Unfallversicherungen aufgrund der Betrugsmasche dem Haupttäter wiederkehrend Taggeld in der Höhe von über CHF 575'000 aus. Von den unrechtmässig erhältlich gemachten Unfalltaggeldern beanspruchte er mindestens CHF 343'000,für sich. Gelder in der Höhe von rund CHF 50'000 konnten in der Schweiz und in Portugal beschlagnahmt werden.

Freiheitsstrafe und Landesverweis gefordert

Die aufwendigee Strafuntersuchung ist mittlerweile abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft St.Gallen klagt den 51-jährigen Portugiesen an und fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon 14 Monate zu vollziehen und bei 22 Monaten der Vollzug mit einer Probezeit von vier Jahren aufzuschieben ist, sowie eine Verpflichtung zur Bezahlung einer Ersatzforderung von CHF 343'000.00. Zudem droht ihm ein Landesverweis von 14 Jahren. Der Haupttäter befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Auch bei den vierzehn weiteren Personen – zwölf Portugiesen, einem Deutschen sowie einem Briten – wurden jeweils bedingte Freiheitsentzüge und Landesverweise gefordert. Die Verfahren gegen die Mittäter werden mit separaten Anklagen abgeschlossen.

Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

pd/ako