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Schweiz
01.03.2025
28.02.2025 12:01 Uhr

Für Pierin Vincenz wird es eng

Pierin Vincenz war von 1999 bis 2015 Vorsitzender der Geschäftsleitung von Raiffeisen Schweiz
Pierin Vincenz war von 1999 bis 2015 Vorsitzender der Geschäftsleitung von Raiffeisen Schweiz Bild: Collage: stgallen24
Das Bundesgericht hat am 17. Februar 2025 entschieden, das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz erneut wirksam werden zu lassen. Damit droht dem Ex-Raiffeisenschef ein weiterer Aufenthalt hinter Gittern.

Der langwierige Rechtsstreit um Pierin Vincenz nimmt eine neue Wendung: Das Bundesgericht hat die Entscheidung des Zürcher Obergerichts, das Verfahren aufgrund angeblicher Mängel in der Anklageschrift an die erste Instanz zurückzuweisen, für nichtig erklärt.

Damit hat sich die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich erfolgreich gegen die Kritik an der Anklage durchgesetzt.

Dies bedeutet, dass das Bezirksgerichtsurteil wieder gültig ist. Vincenz war dort zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Nun liegt es am Obergericht, den Fall inhaltlich zu überprüfen und ein endgültiges Urteil zu fällen.

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