Der langwierige Rechtsstreit um Pierin Vincenz nimmt eine neue Wendung: Das Bundesgericht hat die Entscheidung des Zürcher Obergerichts, das Verfahren aufgrund angeblicher Mängel in der Anklageschrift an die erste Instanz zurückzuweisen, für nichtig erklärt.
Damit hat sich die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich erfolgreich gegen die Kritik an der Anklage durchgesetzt.
Dies bedeutet, dass das Bezirksgerichtsurteil wieder gültig ist. Vincenz war dort zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Nun liegt es am Obergericht, den Fall inhaltlich zu überprüfen und ein endgültiges Urteil zu fällen.
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