Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken
Schweiz
31.01.2025

Ab 1. Februar 2025 braucht es die neue Vignette

Ab dem 1. Februar gilt die neue Vignette.
Ab dem 1. Februar gilt die neue Vignette. Bild: zVg. / SHPol
Um die Qualität und die Sicherheit unserer Strassen zu gewährleisten, erinnert die Polizei alle Verkehrsteilnehmer daran, die obligatorische Schweizer Autobahnvignette zu nutzen. Ab Samstag, 1. Februar benötigen Fahrzeuge, die auf Schweizer Nationalstrassen unterwegs sind, eine für das Jahr 2025 gültige Vignette.

Damit Autofahrerinnen und Autofahrern eine Ordnungsbusse erspart bleibt, weist die Schaffhauser Polizei gerne auf den Erwerb einer Vignette hin. Mit der bekannten farbigen Klebevignette erhebt der Bund in der Schweiz eine Gebühr für die Benützung der Nationalstrassen. Dabei fallen nur nationale Schnellstrassen der 1. und 2. Klasse unter die Gebührenpflicht.

 Die Klebevignette muss bei Motorfahrzeugen mit Frontscheibe auf die Innenseite der Scheibe geklebt werden. Dabei muss sie von aussen gut sichtbar sein, darf aber die Sicht durch die Scheibe nicht behindern. Sie soll hinter dem Rückspiegel oder am fahrerseitigen Rand der Frontscheibe angebracht werden. Bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe, Anhängern und Motorrädern muss die Vignette an einem leichtzugänglichen Fahrzeugteil angebracht werden, das nicht auswechselbar ist.

 Seit 2023 bietet der Bund die E-Vignette an. Im Unterschied zur Klebevariante, ist die elektronische Variante mit dem Kontrollschild verknüpft. Über den offiziellen Webshop des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (www.e-vignette.ch) kann die Vignette erworben werden.

Schaffhausen24, Originalmeldung SHPol