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Schweiz
12.01.2023

Urteilsbegründung: «Grenzenlose Ausgaben» von Pierin Vincenz

Pierin Vincenz (l.) nach der Gerichtsverhandlung mit seinem Anwalt Lorenz Erni.
Pierin Vincenz (l.) nach der Gerichtsverhandlung mit seinem Anwalt Lorenz Erni. Bild: Portal24
Neun Monate nachdem das Bezirksgericht das Urteil im Fall Vincenz-Raiffeisen gefällt hat, liegt nun die Begründung dafür vor, warum die Richter den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz für 3 Jahre und 9 Monate ins Gefängnis schicken wollen.

Auf 1200 Seiten erklärt das Gericht das Strafmass. Hinsichtlich der Tatschwere falle ins Gewicht, dass eine «sehr hohe Deliktsumme im Bereich von rund 12 Millionen Franken» erwirkt worden sei, an der der Beschuldigte Vincenz «im Umfang von zumindest 2,9 Millionen Franken persönlich partizipierte». Es sei dabei von einem durchdachten Vorgehen auszugehen, in dessen Rahmen sich die Beschuldigten Vincenz und Beat Stocker, der vier Jahre ins Gefängnis muss, bei ihrem arbeitsteiligen Zusammenwirken kontinuierlich untereinander abgestimmt hätten.

Mit Vincenz’ «nahezu grenzenlosem» Spesengebaren auf Reisen und bei zahlreichen Cabaretbesuchen summierte sich zudem ein ansehnlicher Betrag von 120 000 Franken.

Das letzte Wort in dem Fall ist aber noch nicht gesprochen. Vincenz' Verteidigung um den renommierten Anwalt Lorenz Erni hat längst angekündigt, das Urteil ans Obergericht weiterzuziehen.

Portal24