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Ostschweiz
09.02.2022

Ostschweizer Kantone wollen Ende der Massnahmen

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Keystone
Die Ostschweizer Kantone unterstützen das Vorgehen des Bundesrates in Bezug auf die Aufhebung der Corona-Massnahmen. Wenn die Lage es erlaubt, sollen alle Massnahmen in einem Schritt aufgehoben werden. Weiterhin gelten sollen die Isolation, die Meldepflicht sowie die Maskenpflicht im ÖV.

Der Bundesrat schlägt den Kantonen zwei Varianten für die Aufhebung der Massnahmen der Covid-19-Verordnung vor. Bei einer klar erkennbaren Abnahme der Fall- und Hospitalisationszahlen könnten alle Massnahmen der Covid-19-Verordnung per 17. Februar 2022 aufgehoben werden. Falls die Infektionszahlen Mitte Februar ansteigen oder die Hospitalisationen noch nicht sinken, soll die Aufhebung der Massnahmen stufenweise erfolgen.

Alle Massnahmen auf einmal aufheben

Die Kantone St.Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau unterstützen das Vorgehen des Bundes. Aus Sicht der Ostschweizer Kantone sei eine Aufhebung sämtlicher Massnahmen in einem Schritt angezeigt, wenn bis am 16. Februar die Hospitalisationen und insbesondere die IPS-Zahlen gegenüber dem 2. Februar stabil bleiben oder sinken, wie sie in einer Mitteilung schreiben.

Falls dies nicht der Fall wäre, sprechen sich die vier Ostschweizer Kantone für eine schrittweise Aufhebung der Massnahmen aus, wie dies der Bundesrat mit der zweiten Variante vorschlägt. Auch wenn alle Massnahmen aufgehoben werden, wollen die vier Kantone die Isolations- und die Meldepflicht beibehalten.

Maskenpflicht im ÖV beibehalten

Mit der Aufhebung der Massnahmen sollen in der Schweiz künftig nur noch Zertifikate ausgestellt werden, die für den internationalen Reiseverkehr genutzt werden können. Auf die Schweiz beschränkt gültige Zertifikatstypen sollen nicht mehr ausgestellt werden. Die vier Ostschweizer Kantone unterstützen diesen Vorschlag. Ebenfalls unterstützt wird die Aufhebung der grenzsanitarischen Massnahmen sowie die Anpassung der Finanzierung beim repetitiven Testen.

Hingegen möchten die vier Kantone an der schweizweit gültigen Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr vorerst festhalten, da sich im öffentlichen Verkehr viele Menschen auf engen Platzverhältnissen begegnen würden. Der öffentliche Verkehr funktioniere zudem sehr stark kantonsübergreifend, weshalb eine nationale Lösung bevorzugt werde, heisst es abschliessend.

stgallen24/pd